Betreuungskonzept
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Geltung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge von RudelZeitüber die Nutzung des Betreuungsangebots von RudelZeit.
- RudelZeit wird diese AGB mit Vertragsabschluss dem Vertragsnehmer aushändigen. Für den Fall, dass der Betreuer online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website abrufbar.
- Pflichten des Betreuers
- RudelZeit verpflichtet sich, den ihm anvertrauten Hund mit größter Sorgfalt, Verantwortung und Sachkenntnis auszuführen. Dies bedeutet, dass der Hund artgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und sonstiger Bestimmungen gehalten und ausgeführt wird.
- Im Falle einer Verletzung oder gravierender Gesundheitsbeeinträchtigung ist der Hund von dem Betreuer dem nächstgelegenen Tierarzt vorzustellen, der Halter ist unverzüglich zu informieren.
- Im Falle einer Schlüsselübergabe zur Abholung des Hundes durch den Hundehalter verpflichtet sich der Betreuer den überlassenen Schlüssel sorgfältig zu verwahren, die Räumlichkeiten ausschließlich zur Abholung / Betreuung zu betreten. Dem Betreuer und seinen Mitarbeitern ist es untersagt, Dritten Zutritt in die Räumlichkeiten des Hundehalters zu gewähren. Die in diesem Zusammenhang zur Kenntnis des Betreuers erlangten Daten des Hundehalters unterliegen der Geheimhaltung durch den Betreuer.
- Im Krankheitsfalle des Betreuers von RudelZeit und dem damit verbundenen Entfall der Betreuung hat er unverzüglich dem Hundehalter mitzuteilen.
- Erkennbare Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung müssen den zuständigen Behörden gemeldet.
- Pflichten des Hundehalters
- Der Hundehalter ist verpflichtet den Betreuungsvertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zum Beispiel: Name des Hundes, Impfstatus, Rasse usw.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Etwaige Erkrankungen des Hundes sind dem Betreuer unverzüglich zu melden. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Übergabe des Hundes an den Betreuer zur Durchführung des Betreuungsvertrages untersagt.
- Ein ausreichender Impfschutz ist nachzuweisen.
- Im Betreuungszeitraum ist der Hund mit der Steuermarke zu versehen. Der Hundehalter hat eine Haftpflichtversicherung für den zu betreuenden Hund abzuschließen, die auch die Fremdbetreuung durch den Betreuer einschließt.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund gechipt und registriert ist.
- Der Hundehalter versichert, dass der Hund vor Abholung etwa eine Stunde nicht gefressen hat, denn es könnte durch die erhöhte Aktivität während des Spaziergangs, zu einer Magendrehung kommen.
- Haftung
- Die Haftung für verlorene Marken, Verletzungen beim Spielen, toben, raufen oder spazieren und Sachschäden an zur Verfügung gestelltem Spielzeug sowie Halsbänder, Geschirre und Leinen in der Betreuungszeit ist ausgeschlossen. Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für durch den Hund verursachte Schäden (zerbissene Polster, Innenverkleidungen) am Transportfahrzeug des Gassiservice haftet Hundehalter.
- Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Der Betreuer übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
- Dieser Haftungsausschluss findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche– gleich aus welchem Rechtsgrund-, wenn der Betreuer, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe grob fahrlässig oder vorsätzlich ihre Pflichten verletzt haben und auf die gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz. Er findet ebenso keine Anwendung für Schäden für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des zu betreuenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Dies gilt für ebenso eine bevorstehende Läufigkeit. Der Hundebetreuungsservice RudelZeit übernimmt im Rahmen der Regelungen der vorliegenden AGB keine Haftung für Erkrankungen des Hundes, sowie für eine unvorhergesehene Läufigkeit und deren Folgen (Gebärmutterentzündungen, Trächtigkeit usw.). Im Fall einer ansteckenden Erkrankung oder unvorhergesehenen Läufigkeit steht es dem Hundebetreuungsservice RudelZeit frei den Hund in eine Quarantäne oder andere Betreuungsmöglichkeit unterzubringen um das Risiko einer Ansteckung der anderen Gäste oder einer Trächtigkeit und übermäßigen Stress der restlichen Gruppe und/oder der läufigen Hündin zu mindern. Die hier raus entstandenen höheren Kosten sowie die vollständigen Kosten der bereits gebuchten Betreuungszeitraums werden hierbei in voller Höhe übernommen. Dies gilt auch im Falle einer Ansteckung der anderen Hunde vor Ort (z.B. durch Parasiten). Der Besitzer des erkrankten Hundes kommt in diesem Fall für die Mitbehandlungen der anderen Gäste sowie Kosten für Desinfektion und Mehraufwand auf.
- Vertragsdauer Gassiservice und Tagesbetreuung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt – soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde – 1 Monat. Der Vertrag kann von beiden Seiten erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonates gekündigt werden. Die Kündigung ist rechtzeitig, wenn sie dem Vertragspartner spätestens einen Monat vor Vertragsende zugegangen ist oder mitgeteilt wurde.
- RudelZeit kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn der Halter mit der Bezahlung der Rechnungssumme in Verzug ist und die ausständige Rechnungssumme trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird
- Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
- Vertragsdauer, Stornierung und Stornogebühren Hundehotel
Die Vertragsdauer gilt über den im Vertrag gebuchten Zeitraum.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei einer Stornierung bis 14 Tage vor dem gebuchten Betreuungszeitraum entstehen keine Kosten. Bei einer Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor Betreuungsbeginn werden 30 % des Gesamtbetrags berechnet. Erfolgt die Stornierung 6 bis 2 Tage vorher, werden 60 % des Gesamtbetrags fällig. Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen wird der volle Betrag (100 %) in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Anzahlungen werden im Falle einer Stornierung gemäß dieser Regelung verrechnet oder einbehalten. In besonderen Fällen (z. B. Krankheit des Tieres mit tierärztlichem Nachweis) kann eine kulante Lösung angeboten werden – dies liegt im Ermessen des Anbieters.
- Abrechnung
- Die monatlich gebuchten Betreuungszeiten können nicht auf den Nachfolgemonat übertragen werden.
- Die Rechnungsstellung erfolgt eine Woche vor Monatsende. Der Rechnungsbetrag ist so zu entrichten, dass dieser spätestens zum Monatsanfang dem Konto des Betreuers gutgeschrieben ist.
- Im Falle des Zahlungsverzuges ist RudelZeit berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Zahlungsrückständen können darüber hinaus Mahnkosten geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
- Foto- und Filmaufnahmen
- Der Hundehalter erklärt sich hiermit ausdrücklich mit der Ablichtung seines Hundes im Zuge der Betreuung für Foto- und Filmaufnahmen einverstanden.
- Der Hundehalter überträgt dem Betreuer die Rechte an Foto- und Filmaufnahmen, die im Zuge der Betreuung entstanden sind.
- Mit seiner Unterschrift willigt der Hundehalter ein, dass diese Foto- oder Filmaufnahmen für publizistische Zwecke und / oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung umfasst das Recht, die Foto- und Filmaufnahmen öffentlich zur Schau zu stellen, insbesondere an die Medien für Pressefotos herauszugeben, zum Download im Internet bereit zu stellen, als Vorlage für Flyer, Plakate, Internetanzeigen, sonstige Werbemittel oder wirtschaftliche Zwecke zu verwerten und zu publizieren.
- Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist das Unternehmen weiterhin berechtigt, die zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecke erstellten Prospekte, Internetauftritte, Flyer, Plakate und ähnliches, die Foto- oder Filmaufnahmen des Hundes enthalten, uneingeschränkt zu nutzen.
- Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Einwilligungen und Übertragungen erfolgen unentgeltlich.
- Änderung der AGB
- RudelZeit behält sich das Recht vor, Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorzunehmen.
- RudelZeit wird den Halter rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderungen davon informieren. Die Verständigung kann auch per E-Mail erfolgen.
- Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Halter den Änderungen nicht binnen vier Wochen ab Zugang der Verständigung erkennbar widerspricht. RudelZeit wird den Halter gesondert darauf hinweisen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
- Schlussbestimmungen
- Der Halter hat bei Abschluss des Betreuungsvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Der Halter hat RudelZeit jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
- Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
Stand: 16. Juni 2025